Aufbewahrungs- und Löschfristen (Löschgebot)
Grundsatz, Daten zu löschen, sobald ihr Zweck entfällt, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Beispiel
Bewerbungsunterlagen abgelehnter Kandidaten werden nach der gesetzlichen Frist gelöscht, Rechnungsdaten dagegen zehn Jahre aufbewahrt.