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Recht & RegulatorikBuchstabe R

Regulatorische Verantwortung (nicht auslagerbar)

Grundsatz, dass zwar Tätigkeiten ausgelagert werden können, die Haftung für KI-Schäden aber beim Unternehmen bleibt.

Grundsatz, dass zwar Tätigkeiten ausgelagert werden können, die Haftung für KI-Schäden aber beim Unternehmen bleibt.

Beispiel

Ein Unternehmen lässt ein KI-System extern betreiben, haftet aber weiterhin selbst, wenn dieses eine diskriminierende Entscheidung trifft.

Synonyme

nicht auslagerbare Verantwortungregulatorische VerantwortungHaftung bleibt im Unternehmen